Pflanzrechtvermittlung

Als Pflanzrecht wird das für eine landwirtschaftliche Fläche zeitlich befristet bestehende Recht bezeichnet, um z.B. Weinreben dort zu pflanzen. Dieses Pflanzrecht ist in EU-Verordnungen  und Weingesetzen der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union fest geregelt. Für die Durchführung der Genehmigungsverfahren für Neu- oder Wiederbepflanzungen sind in Deutschland die Bundesländer verantwortlich.

Wir vermitteln Pflanzrechte für unsere Kunden. Bei Bedarf kontaktieren Sie uns, wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung!

Ihr Rebveredlungsteam