Wichtige Information
Änderung des Abgabetermins der Umstrukturierung !
Liebe Winzerinnen und Winzer, liebe Kunden,
wir möchten Ihnen auf diesem Weg wichtige Informationen und Änderungen mitteilen.
Ab dem Jahr 2021 muss der Umstrukturierungsantrag in Baden-Württemberg bis 31.08 des jeweiligen Jahres eingereicht sein, deshalb sollten Sie sich bereits jetzt Gedanken über geplante Neuanlagen machen.
Die notwendigen Formulare finden Sie hier:
2. Ausfüllhinweise zum Förderantrag
4. Freiwillige Angaben, Einwilligung und Widerruf
7. Ausfüllhinweise zum Flurstücksverzeichnis
Sind Sie sich mit einer Fläche nicht zu 100 % sicher, stellen Sie zu Ihrer Sicherheit einen Antrag. Sollte die Fläche doch nicht umgestockt werden, können Sie diesen wieder zurückziehen.